Beton mit Verantwortung.
Unser Engagement für Nachhaltigkeit
Unser Nachhaltigkeitsanspruch ist in Stein gemeißelt – oder besser gesagt: in Beton gegossen. Wir übernehmen Verantwortung für eine ressourcenschonende Zukunft und setzen auf innovative, nachhaltige Lösungen.
Grüne Wälder, Fußabdrücke und Kinder mit einer Leuchtjacke der Betonhotline

Arbeitssicherheit, Umwelt und Energie
„Klimawandel, auch Klimaveränderung, Klimaänderung oder Klimawechsel, ist eine weltweit auftretende Veränderung des Klimas auf der Erde oder erdähnlichen Planeten oder Monden, die eine Atmosphäre besitzen. Die mit einem Klimawandel verbundene Abkühlung oder Erwärmung kann über unterschiedlich lange Zeiträume erfolgen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal besteht dabei zwischen jenen Witterungsverläufen, die im Rahmen eines Klimazustands beziehungsweise einer Klimazone erfolgen, und dem Klimawandel selbst, der die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten bestimmter Wetterlagen erhöht oder vermindert.“ (Wikipedia)
Im Hinblick auf die stetigen Klimaänderungen ist es der Firma BETONhotline Handels-GmbH ein tiefes Anliegen, sich den Herausforderungen die uns alle betreffen, zu stellen und darauf zu reagieren. Unsere Vision ist es, den nachfolgenden Generationen, sowie unseren Kindern und Enkeln, eine saubere und glückliche Zukunft zu hinterlassen. Dazu zählen unter anderem auch, ein an Flora und Fauna reicher Lebensraum sowie ein unbelastetes Wasser für den Wasserkreislauf der Erde. Als mittelständisches Unternehmen fördern wir an allen Standorten das Miteinander zwischen Gemeinde und den ansässigen Vereinen, die wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Unsere Mitarbeiter haben nach unserem Verhaltenskodex zu handeln und zu agieren. Wir dulden keine Diskriminierung am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Räumen. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf einen respektvollen Umgang sowohl miteinander als auch durch die Vorgesetzten. Unsere Mitarbeiter aus Polen, Rumänien und Kroatien sind ein wertvoller Bestandteil unseres Unternehmens. Sie sind von allen Mitarbeitern geachtet und voll in unser Kollektiv integriert.

CSC‒Zertifizierung
Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Wirtschaften sind zentrale Bestandteile unserer Unternehmensphilosophie. Wir freuen uns, dass alle unsere Standorte erfolgreich mit dem Concrete Sustainability Council (CSC)-Zertifikat ausgezeichnet wurden.
Das CSC-Zertifikat steht für eine transparente und nachhaltige Lieferkette in der Beton- und Zementindustrie. Es bestätigt unseren verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, unseren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft sowie faire Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette. Durch die CSC-Zertifizierung wird sichergestellt, dass wir höchste ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards in unserer Betonproduktion einhalten. Damit tragen wir aktiv zu einer umweltfreundlicheren Bauwirtschaft bei.
Hier finden Sie die CSC‒Zertifikate unserer einzelnen Standorte:
BETONhotline
Lichtenfels
BETONhotline
Bindlach
BETONhotline
Blumenrod
BETONhotline
Untersiemau
BETONhotline
Thurnau
BETONhotline
Eisfeld
BETONhotline
Veilsdorf
BETONhotline
Lichtenfels
BETONhotline
Bindlach
BETONhotline
Blumenrod
BETONhotline
Untersiemau
Lieferketten
Verhaltenskodex Betonhotline
FBVerhaltenskodex-BH-0103/01
BETONhotline Handels-GmbH
Wachsen durch Integrität sorgt dafür, dass wir nicht nur auf unseren Erfolg stolz sind, sondern auch darauf, wie wir ihn erreichen
Unser Verhaltenskodex
Unser Verhaltenskodex stellt sicher, dass er auf dem neuesten Stand, bewährte Verfahren widerspiegelt und für die unternehmerischen Herausforderungen von heute relevant ist Wir haben außerdem Klarstellungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass er ein nützliches und praktisches Hilfsmittel für unsere Mitarbeiter darstellt. Unsere zentralen Werte und unser Bekenntnis zu ethischen Standards bleiben hoch.
Kenntnis unseres Kodex
Willkommen bei unserem Verhaltenskodex („Kodex“). Von Zeit zu Zeit müssen wir alle schwierige Geschäftsentscheidungen treffen. Bei der BETONhotline Handels-GmbH haben wir in derartigen Situationen das Glück, uns auf Ressourcen stützen zu können, die uns dabei helfen. Wir können uns auf unsere Führungskräfte und auf Themenexperten im und außerhalb des Unternehmen stützen. Genauso wichtig sind unsere zentralen Werte, die einen Rahmen für unsere Entscheidungen bieten.
Im gesamten Kodex verweisen die Begriffe BETONhotline oder „Unternehmen“ auf die gesamte BETONhotline Handels-GmbH mit Ihren sieben Mischwerken hin.
Der Kodex soll uns helfen, unsere zentralen Werte, unsere Richtlinien und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, um optimale Entscheidungen für uns selbst, unsere Kolleginnen und Kollegen, unsere Kunden und der BETONhotline zu treffen. Natürlich kann der Kodex nicht jede Situation abdecken. Falls Sie zusätzliche Informationen oder Hinweise brauchen, können Sie sich an alle innerhalb des Kodex aufgeführten Ressourcen wenden. Unser Kodex findet überall Anwendung, wo wir geschäftlich tätig sind. Es wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie die formellen Vorgaben des Kodex, die anzuwendenden Gesetze und Verordnungen sowie die Richtlinien des Unternehmens einhalten.
Wer muss unseren Kodex befolgen?
Unser Kodex findet auf alle BETONhotline-Mitarbeiter sowie, wenn sie im Namen der BETONhotline handeln, Anwendung. Wir erwarten außerdem, dass jeder, der in unserem Namen handelt, sich auf eine Weise verhält, die mit unserem Kodex und anderen Richtlinien im Einklang steht. Dies schließt unsere Lieferanten, Vertriebsleiter, Berater, unabhängigen Auftragnehmer und Geschäftspartner mit ein. Es können angemessene Maßnahmen ergriffen werden, falls ein Geschäftspartner es versäumt haben, unseren Kodex oder seine vertraglichen Pflichten, einzuhalten.
Bewusstsein Ihrer Verantwortlichkeiten
Unsere Mitarbeiter tragen Verantwortung gegenüber sich selbst, den Kolleginnen und Kollegen und dem Unternehmen. alle Geschäfte auf gesetzliche und ethische Weise zu tätigen. Sie stellen sicher, dass Sie unseren Kodex und unsere Richtlinien verstehen, und beachten diese, die auf die Verantwortlichkeiten im Rahmen unserer Tätigkeit Anwendung finden. Falls Sie sich bezüglich Ihrer Verantwortlichkeiten unsicher sind oder nicht genau wissen, was die korrekte Vorgehensweise ist, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder greifen Sie auf die anderen in unserem Kodex aufgeführten Ressourcen zurück. Bemühen Sie sich nach besten Kräften, Verstöße gegen unseren Kodex und unsere Richtlinien von vornherein zu vermeiden, und falls Sie den Verdacht hegen, dass es einen Verstoß gegeben hat, teilen Sie das ihrem Vorgesetzten mit.
Probleme zu ignorieren macht diese Verstöße nur noch schlimmer. Indem Sie handeln, helfen Sie uns, Probleme anzusprechen.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten für die BETONhotline Führungskräfte
Falls Sie eine Führungskraft oder ein Vorgesetzter sind, haben Sie zusätzliche Verantwortlichkeiten, um uns zu helfen, unsere hohen Ethik- und Compliance-Standards zu erfüllen: Führen Sie durch Ihr eigenes gutes Beispiel und seien Sie ein Vorbild für ethisches Verhalten. Seien Sie eine Ressource für andere. Vermitteln Sie den Mitarbeitern und Geschäftspartnern, wie der Kodex und die Richtlinien auf ihre tägliche Arbeit anzuwenden sind, und helfen Sie ihnen, die Bedeutung einer starken Ethik- und Compliance-Kultur zu verstehen. Schaffen Sie ein Umfeld, in dem sich die Mitarbeiter ihrer Verantwortlichkeiten bewusst sind und Bedenken ohne Hemmungen vor Vergeltung, ansprechen können. Berücksichtigen Sie Ethik- und Compliance-Aspekte, wenn Sie Mitarbeiter einstellen, bewerten und belohnen.
Treffen der richtigen Entscheidung
Die richtige Entscheidung zu treffen ist nicht immer einfach. Es wird immer Momente geben, in denen Sie unter Druck stehen oder sich unsicher sind, was Sie tun sollen. Denken Sie immer daran, dass Ressourcen zur Verfügung stehen, um Ihnen zu helfen, darunter jene, die im Kodex aufgeführt sind. Wenn Sie vor einer schwierigen Entscheidung stehen, kann es hilfreich sein, sich diese Fragen zu stellen: Fühlt es sich richtig an? Sind Sie sicher, dass Sie das Richtige tun, oder haben Sie Zweifel? Sind Sie der Ansicht, dass dies im Einklang mit unseren zentralen Werten, unserem Kodex und unseren Richtlinien steht? Wären Sie sich Ihrer Entscheidung immer noch sicher, wenn diese öffentlich würde? Wären Sie bereit, die Verantwortung für Ihre Handlungen zu übernehmen? Ist dies im Interesse unserer Kunden, unserer Mitarbeiter, des Unternehmens und der Gemeinschaft?
Die Warnsignale einer fragwürdigen Entscheidung
Achten Sie, wenn Entscheidungen getroffen werden, auf die folgenden Bemerkungen. Sie könnten signalisieren, dass die Entscheidung zu unseren zentralen Werten und Ethik- und Compliance-Vorgaben im Widerspruch steht: „Mach dir darüber keine Sorgen. Das merkt keiner.“ „Wir müssen tun, was immer nötig ist.“ „Wir müssen diese Entscheidung für uns behalten. Das braucht sonst keiner zu wissen.“ „So machen sie das hier.“ „Alle anderen machen das auch so.“
Schließen von Lücken
Ethik und Compliance bei der BETONhotline müssen sich ständig weiterentwickeln, um im Einklang mit neu auftretenden und sich herausbildenden Risiken und Vorschriften zu stehen. Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, stellen Sie sich die folgenden zusätzlichen Fragen:
Sind Sie der Ansicht, dass ausreichende Standards, Richtlinien und Ressourcen vorhanden sind, um das Problem, mit dem Sie es zu tun hatten, anzusprechen, oder sollte man mehr tun? Falls Sie der Ansicht sind, dass man mehr tun sollte, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder eine der im Kodex aufgeführten Ressourcen. Ihre Vorschläge werden uns helfen, unser Ethik- und Compliance-Programm zu verbessern.
Fragen stellen und Bedenken melden
Jeder muss seinen Teil dazu beitragen, unsere hohen Ethik- und Integritätsstandards aufrechtzuerhalten. Falls Sie glauben, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, unseren Kodex oder unsere Richtlinien vorliegt, besprechen Sie das Problem mit Ihrem Vorgesetzten! Sie müssen sich dabei nicht aller Fakten sicher sein. Wenn Sie ein ungesetzliches oder unethisches Verhalten bemerken oder auch nur vermuten oder wenn Sie eine Frage haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen: Besprechen Sie ebenfalls das Problem mit Ihrem Vorgesetzten. Sprechen Sie mit einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung, der Personalabteilung oder der Werkleitung. Wenn Sie Fragen stellen oder Probleme melden, helfen Sie mit, dass die BETONhotline höchste Niveaus bei Ethik und Compliance erreicht und aufrechterhält, und Sie tragen dazu bei, das Fundament für unseren künftigen Erfolg zu errichten. Hier sind einige andere wichtige Punkte, die bezüglich des Meldens von Verstößen zu beachten sind: Kein Mitarbeiter sollte einen Verstoß an eine Person melden, die an dem Verstoß beteiligt ist. Falls Sie ein Bedenken ansprechen und das Problem nicht beigelegt wird, sollten Sie es direkt über die Geschäftsleitung ansprechen.
Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
Die BETONhotline toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die ein Problem gutgläubig gemeldet haben oder sich an einer Untersuchung beteiligen. Falls Sie der Ansicht sind, dass Sie Opfer von Vergeltungsmaßnahmen sind oder falls Sie Zeuge derartiger Maßnahmen geworden sind, melden Sie dies an die Geschäftsleitung oder an eine der im Kodex aufgeführten Ressourcen. Etwas „gutgläubig“ zu melden bedeutet, dass Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei Ihrer Meldung ehrlich sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Untersuchung Ihrer Meldung ein tatsächliches Fehlverhalten aufdeckt.
Rechenschaftspflicht und Disziplin
Es werden bei einem Verstoß gegen den Kodex, unsere Richtlinien oder die gesetzlichen Bestimmungen im Einklang mit anzuwendendem Recht geeignete Disziplinarmaßnahmen ergriffen, die bis einschließlich zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses reichen können. Bestimmte Handlungen können zudem eine Klage, Geldbußen oder eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
Unser Team
Unsere Werte setzen bei unseren Mitarbeitern an. Wir haben Erfolg, wenn wir das beste Team sind, das wir sein können: vielfältig, innovativ und bereit, die Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen.
Respekt am Arbeitsplatz
Bei der BETONhotline Handels-GmbH wissen wir, dass wir, um Erfolg zu haben, herausragende Mitarbeiter gewinnen, halten und ein Arbeitsumfeld schaffen müssen, in dem diese erfolgreich, partnerschaftlich und innovativ arbeiten können. Dies bedeutet, Teams mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Perspektiven, Fähigkeiten und Erfahrungen aufzubauen und ihnen zu helfen, ihrer Arbeit ohne jede Furcht vor Belästigung, Schikanen und Diskriminierung nachzugehen. Tragen Sie dazu bei, eine Kultur von Respekt, Inklusion, Zusammenarbeit, Würde und Fairness zu schaffen. Beziehen Sie klar Stellung gegen Verhalten und Äußerungen, die zu unserer Kultur und unseren Werten im Widerspruch stehen. Führungskräfte sollten Beschäftigungsentscheidungen auf der Basis beruflicher Qualifikationen und legitimer geschäftlicher Überlegungen treffen. Die BETONhotline hält alle anzuwendenden Beschäftigungs-, Arbeits- und Einwanderungsgesetze ein und wir erwarten von allen Mitarbeitern, das ebenfalls zu tun. Unabhängig vom Standort müssen alle beschäftigungsbezogenen Entscheidungen auf der Grundlage tätigkeitsrelevanter Qualifikationen getroffen werden, und zwar ungeachtet von gesetzlich geschützten Merkmalen wie Rasse, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Familienstand, Behinderung, Staatsbürgerschaft, sexueller Orientierung, oder sonstigen gesetzlich geschützten Merkmalen.
Vielfalt und Inklusion
Wir bauen unsere besten Teams auf, indem wir uns um ein breites Spektrum einzigartiger Hintergründe, Perspektiven, Fähigkeiten und Erfahrungen bemühen. Wir schaffen eine inklusive Kultur, wenn wir die Talente und Fähigkeiten anderer respektieren. Bei der BETONhotline definieren wir Vielfalt als alles, das an uns einzigartig ist und uns zu dem macht, der wir sind. Dazu gehört, wie wir denken, woher wir stammen und wie wir aussehen. Wir diskriminieren nicht auf der Grundlage gesetzlich geschützter Merkmale. Wir definieren Inklusion als den Prozess der Schaffung einer Kultur und eines Umfelds, die aufgeschlossen und respektvoll sind und andere annehmen, so wie sie sind. Innerhalb dieser Kultur ist jeder Mitarbeiter in der Lage, seine einzigartigen Fähigkeiten zu nutzen, es wird ihm das Gefühl vermittelt, dass er uneingeschränkt dazugehört, und er wird als wertvolles Mitglied des Teams anerkannt. Jeder Mitarbeiter sollte sich in die Lage versetzt fühlen, seine einzigartigen Talente und Beiträge zu nutzen, denn dies ist es, was es uns ermöglicht, unsere inklusive Kultur auszubauen und zu erhalten. Wertschätzen Sie die Beiträge anderer. Versetzen Sie sich in die andere Person hinein. Helfen Sie mit, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem neue Ideen, Technologien und neue Produkte vorangetrieben werden. Engagieren Sie sich für Vielfalt und Inklusion und dafür, zu lernen, sich zu verbessern und Besseres anzustreben.
Belästigung und Mobbing
Die BETONhotline schließen im Kodex „Belästigungen“ und „Mobbing“ als das unerwünschte Verhalten gegenüber einer anderen Person ein, das ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeitsumfeld schafft. Es ist wichtig, anzumerken, dass es sich dabei um körperliche, mündliche, visuelle oder schriftliche, persönliche oder durch andere Mittel wie E-Mail erfolgende Handlungen handeln kann. Eine sexuelle Komponente muss dabei nicht gegeben sein. Potenziell anstößiges Verhalten umfasst sexuelle Annäherungsversuche, rassistische Beleidigungen oder negative Bemerkungen oder Witze über Themen wie Rasse, Religion, Ethnizität oder sexuelle Orientierung. Wir werden ein derartiges Verhalten nicht tolerieren.
Gesundheit und Sicherheit
Wir engagieren uns für einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz für unsere Mitarbeiter und für die Besucher/ Kunden unserer Einrichtungen/ Mischwerke. Unser Engagement für Gesundheit und Sicherheit nimmt uns alle in die Pflicht. Wir als Team achten aufeinander, arbeiten zusammen, um unsere Firma sicher zu machen. Wir halten inne, denken nach und melden uns zu Wort, wenn wir besorgt oder unsicher über potenzielle Gefahren in unserem Arbeitsbereich sind. Wir, die Mitarbeiter tragen zu einem sicheren Arbeitsplatz bei und handeln vorausschauend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, egal ob in der Verwaltung, einem Mischwerk der BETONhotline oder im Außendienst.
Unsere Mitarbeiter werden durch jährliche Schulungen mit dem Notfall- und Sicherheitsverfahren, die für Ihre Arbeitsstätte gelten, vertraut gemacht.
Sicherheitsstandards werden eingehalten, überprüft und gegebenenfalls, verbessert. Wir halten alle Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für die jeweiligen Mischwerke und Bereiche der BETONhotline, ein. Zusätzlich streben wir die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 an.
Wir helfen Auftragnehmern, Kunden und anderen Personen, mit denen wir zusammenarbeiten, unsere Sicherheitsverfahren zu verstehen und zu befolgen.
Gewalt am Arbeitsplatz
Gewalt jeder Art hat bei der BETONhotline keinen Platz. Wir werden Folgendes nicht tolerieren:
Die Bedrohung oder Einschüchterung anderer zu irgendeinem Zeitpunkt, egal ob körperlicher oder verbaler Art, Vandalismus, Brandstiftung oder andere kriminelle Handlungen, aus niederem Grund.
Datenschutz
Wir engagieren uns für eine Kultur, die die Privatsphäre unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner schützt. Wir müssen ihre personenbezogenen Daten jederzeit mit Sorgfalt behandeln und die uns anvertrauten personenbezogenen Daten schützen. Die Datenschutzgesetze regeln, wie wir personenbezogene Daten erfassen, speichern, nutzen, weitergeben, übertragen, schützen und entsorgen können. Wir müssen diese gesetzlichen Vorgaben überall, wo wir tätig sind, einhalten. Die von uns erfassten, genutzten und gespeicherten Daten über unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner (die Drittparteien) sind unternehmensvertraulich und sollten nie an Personen weitergegeben werden, die nicht zum Zugriff auf sie berechtigt sind. Sie sollten ausschließlich zu legitimen Geschäftszwecken eingesetzt werden. Wie wir die personenbezogenen Daten unserer Kunden und Mitarbeiter erfassen, nutzen und speichern, muss außerdem in den an unsere Kunden und Mitarbeiter gerichteten Datenschutzhinweisen beschrieben werden. Wir sorgen für die Sicherheit und Richtigkeit personenbezogener Daten. Erfassung, Zugriff auf, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten dürfen nur zu legitimen Geschäftszwecken erfolgen. Wir halten die einschlägigen Datenschutzgesetze, unsere Datenschutzrichtlinien und unsere Datenschutzhinweise ein, wenn wir mit personenbezogenen Daten arbeiten. Wenn wir Drittparteien nutzen, damit sie Leistungen für uns erbringen, sind wir verpflichtet, den Schutz der von uns an sie weitergegebenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Falls Sie der Ansicht sind, dass personenbezogene Daten unter Verstoß gegen unsere Richtlinien genutzt wurden, müssen Sie sich an Ihren Vorgesetzten, den Datenschutzbeauftragten oder an die Geschäftsleitung wenden.
UNSERE KUNDEN UND PARTNER
Der erste Schritt, um die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen und zu übertreffen, ist Zuhören. Den Kunden zuzuhören ist der Schlüssel, um ihre Bedürfnisse zu verstehen und Spitzenqualität zu liefern.
Fairness im Umgang und Beziehungen zu Lieferanten
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem Erfolg. Um ein Umfeld zu schaffen, indem sie einen Anreiz haben, auch weiter mit uns zusammenzuarbeiten, müssen sie zuversichtlich sein, dass sie auf gesetzeskonforme und ethische Weise behandelt werden. Dies bedeutet, dass wir niemals jemanden durch Manipulation, die Verheimlichung von Sachverhalten oder den Missbrauch vertraulicher Informationen, die irreführende Darstellung von Tatsachen oder andere unfaire Geschäftspraktiken in ungerechtfertigter Weise ausnutzen dürfen. Der Kauf von Betriebsstoffen und die Auswahl der Geschäftspartner sollten auf der Basis von Bedarf, Qualität, Service, Preis, Geschäftsbedingungen und anderen einschlägigen Faktoren erfolgen. Wir treffen Anbieterentscheidungen im Interesse der BETONhotline, nicht zum persönlichen Nutzen oder Gewinn. Vertrauliche Informationen, geschützte Informationen und Handelsgeheimnisse, sind durch Vertraulichkeitsvereinbarungen geschützt. Alle vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten, die ein Lieferant der BETONhotline zur Verfügung stellt, werden vertraulich behandelt und geschützt. Achten Sie auf Signale, wenn unsere Geschäftspartner gegen einschlägige Gesetze und Verordnungen verstoßen, darunter Gesetze gegen Bestechung und Korruption, Umwelt-, Beschäftigungs-, Menschenrechts- und Sicherheitsgesetze. Falls Fragen oder Bedenken über die Handlungen eines Lieferanten auftreten, besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem Vorgesetzten
Wir tätigen nur Geschäfte mit Lieferanten, die die einschlägigen rechtlichen Vorgaben einhalten und unsere Standards erfüllen, darunter unsere Standards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeit, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Unsere Erwartungen an unsere Lieferanten sind im Verhaltenskodex für Lieferanten der BETONhotline Handels-GmbH, festgehalten.
Geschäfte mit staatlichen Stellen
Für den Umgang mit staatlichen Stellen gelten häufig besondere rechtliche Regeln und Vertragsbestimmungen. Zu diesen Regeln gehören Angebots- oder Beschaffungsvorgaben, besondere Rechnungs- und Buchhaltungsregeln sowie Beschränkungen in Bezug auf von uns beschäftigte Subunternehmen. Unabhängig davon, respektieren wir die folgenden grundlegenden Prinzipien:
Wir beteiligen uns an staatlichen Beschaffungsvorhaben immer mit äußerster Integrität und Ehrlichkeit. Das bedeutet, wir bieten keinen staatlichen Stellen etwas von Wert an, um einen staatlichen Auftrag zu erhalten, Ausschreibungsbedingungen zu beeinflussen oder
Informationen zu erhalten um der BETONhotline einen unfairen Wettbewerbsvorteil bei einem staatlichen Beschaffungsvorhaben, zu verschaffen.
Bei der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit Vertretern staatlicher Stellen und mit Behörden sind wir ehrlich, präzise und bewahren alle vorgeschriebenen Unterlagen auf. Die Bedingungen staatlicher Verträge werden von uns genau befolgt. Abweichungen von den Vorgaben erfolgen nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch die staatlichen Stellen.
Mitwirkung bei Untersuchungen
Wir kooperieren immer in Verbindung mit Informationsersuchen oder Überprüfungen mit den staatlichen Behörden. Auf eine staatliche Anfrage reagieren wir Wahrheitsgemäß, täuschen niemals jemanden, behindern seine Arbeit oder verbergen, vernichten oder verändern Unterlagen.
Wir informieren umgehend bei allen staatlichen Informationsanfragen oder Besuchen, bei denen es sich nicht um Routineangelegenheiten handelt, die Geschäftsleitung des Unternehmens.
Interessenkonflikte
Ein „Interessenkonflikt“ liegt vor, wenn die privaten Interessen eines Mitarbeiters in irgendeiner Weise mit den Interessen der BETONhotline kollidieren oder zu kollidieren scheinen. Das Vorliegen eines tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikts stellt nicht zwangsläufig einen Verstoß gegen unseren Kodex dar. Jedoch ist es ein Verstoß, weiter in irgendeiner Funktion für die BETONhotline Handels-GmbH, zu arbeiten oder sich an einer Entscheidung zu beteiligen, die einen Interessenkonflikt umfasst, ohne diesen offenzulegen.
Geschenke und Einladungen
Gelegentliche Geschenke oder Einladungen werden häufig als normaler Bestandteil des Geschäftslebens betrachtet. Manchmal jedoch kann selbst ein in bester Absicht gemachtes Geschenk unangemessen sein und gegen unsere Richtlinie oder die Gesetze verstoßen. Bei der BETONhotline Handels-GmbH, dürfen Mitarbeiter nur Geschenke und Einladungen von bescheidenem Wert austauschen, die eine begründete Anerkennung einer Geschäftsbeziehung darstellen und andere nicht unangemessen beeinflussen. Wir akzeptieren oder machen keine Geschenke oder Einladungen, deren Absicht es ist, Entscheidung zu beeinflussen, oder sie im Austausch gegen Aufträge, Dienstleistungen oder vertrauliche Informationen zu machen.
Beim Austausch von Geschenken und Einladungen sind alle der folgenden Leitlinien zu befolgen:
Sie müssen von bescheidenem Wert sein und dürfen nicht häufig gemacht werden.
Sie dürfen das geschäftliche Urteil des Empfängers nicht beeinflussen oder den Anschein erwecken, als täten sie dies.
Sie müssen einem begründeten Geschäftszweck dienen und deren Aufzeichnungen über Geschenke oder Einladungen genau sind und die tatsächliche Beschaffenheit der Transaktion widerspiegeln.
Die folgenden Praktiken sind niemals zulässig:
Das Machen oder Annehmen von Geschenken oder Einladungen während eines Ausschreibungsverfahrens.
Das Machen oder Annehmen von aufwändigen oder häufigen Geschenken oder Einladungen.
Das Machen oder Annehmen von Geld- oder geldwerten Geschenken (Geschenkkarten, Geschenkgutscheine).
Das Machen oder Annehmen von Geschenken oder Einladungen, die peinlich sein könnten oder sich negativ auf den Ruf der BETONhotline auswirken könnten.
Alle Geschenke oder Einladungen, die gegen die Richtlinien der Organisation des Empfängers verstoßen. Geschenke, Leistungen oder Einladungen jeder Art gegenüber einem Vertreter einer staatlichen Stelle.
Geschenke und Einladungen
Vertreter staatlicher Stellen
Im Umgang mit Vertretern staatlicher Stellen ist besondere Sorgfalt erforderlich. Für Geschenke und Einladungen an Vertreter staatlicher Stellen (einschließlich von Beschäftigten staatseigener Unternehmen) gelten komplexe Regeln. Etwas, das für gewerbliche Kunden zulässig sein kann, kann im Umgang mit staatlichen Stellen ungesetzlich sein.
Es dürfen Vertretern staatlicher Stellen keine Geschenke oder sonstigen Leistungen, einschließlich von Einladungen, angeboten werden.
Jede Aufforderung eines Vertreters einer staatlichen Stelle an einen Mitarbeiter zur Leistung einer Zahlung, mit Ausnahme legitimer Steuern oder Gebühren, ist unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.
Sammeln von Informationen über Wettbewerber
Wir beschaffen uns Informationen über Wettbewerber nur auf gesetzlichem Wege und nie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch ein Verhalten, das als „Industriespionage“ ausgelegt werden könnte. Beim Sammeln von Wirtschaftsinformationen halten wir immer unsere Integritätsstandards ein. Die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Täuschungsmanövern um Informationen zu erhalten, zählt als Betrug.
Wenn wir ehemalige Beschäftigte von Wettbewerbern einstellen, müssen wir alle bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, vertrauliche Informationen ihrer früheren Arbeitgeber nicht zu nutzen oder weiterzugeben, respektieren.
UNSER UNTERNEHMEN
Durch kontinuierliche Verbesserung, sprechen wir die Bedürfnisse unserer Kunden mit Maßnahmen an, die dem höheren Interesse dienen. Wir legen die Messlatte für uns selbst und für einander hoch an.
Präzise Führung von Unterlagen und Finanzberichterstattung
Vertreter staatlicher Stellen und andere verlassen sich auf die präzise und ehrliche Führung unserer Bücher und Unterlagen. Präzise Informationen sind zudem für das Unternehmen unverzichtbar, damit wir begründete Geschäftsentscheidungen treffen können.
Mitarbeiter mit Tätigkeiten im Finanzwesen oder der Buchhaltung oder Tätigkeiten, die die Produktqualität betreffen, tragen diesbezüglich eine besondere Verantwortung, doch tragen wir alle zum Prozess der Erfassung der Geschäftsergebnisse und der Führung von Unterlagen bei. Jeder von uns ist mitverantwortlich dafür, dass die Informationen, die wir im Rahmen der BETONhotline vorlegen, vollständig, richtig und verständlich sind.
Um sicherzustellen, dass wir unserer Verantwortung zur Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, Untersuchungen und rechtlichen Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen nachkommen können, müssen wir Unterlagen gemäß unseren Richtlinien aufbewahren, uneingeschränkt alle angeforderten Informationen vorlegen und davon absehen, angeforderte Informationen zu bearbeiten, zu modifizieren oder zu löschen.
Wir stellen sicher, dass alle Unternehmensunterlagen einschließlich von Finanzbuchungen, Spesenberichten und Stundennachweisen klar verständlich und vollständig sind, und verbergen nicht die wahre Beschaffenheit einer Transaktion.
Wir stellen sicher, dass alle technischen, Qualitäts- und Produktionsunterlagen richtig und unverfälscht sind.
Es werden keine nicht erfassten Kassen oder Vermögenswerte mit Unternehmensmitteln angelegt, wie etwa „schwarze Kassen“ oder sonstige Arten von Konten, die nicht in den Büchern erscheinen.
Mitarbeiter, die in irgendeiner Funktion an der Erstellung der Abschlüsse und Pflichtangaben der BETONhotline Handels-GmbH beteiligt sind, tragen eine Verantwortung, sicherzustellen, dass diese vollständig sind und keine falschen oder irreführenden Aussagen enthalten.
Externe Rechnungsprüfer, die an der Prüfung oder Durchsicht unserer Abschlüsse oder internen Steuerungssysteme beteiligt sind, dürfen nie unter Druck gesetzt, manipuliert oder in die Irre geführt werden.
Dokumentenmanagement und Aufbewahrung/ Vernichtungsstopp aus rechtlichen Gründen
Geschäftsunterlagen müssen so lange aufbewahrt werden, wie dies für geschäftliche Zwecke erforderlich ist, oder länger, falls dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dokumente werden nur in Übereinstimmung mit der Richtlinie für das Dokumentenmanagement und in Übereinstimmung der DIN EN ISO 9001:2015, vernichtet und nie in Reaktion oder Erwartung auf eine Überprüfung, ein Gerichtsverfahren oder eine Betriebsprüfung.
Falls wir eine Anweisung zur Aufbewahrungs- zum Vernichtungsstopp aus rechtlichen Gründen erhalten, dürfen relevante Informationen nicht mehr verändert oder entsorgt werden.
Vertrauliche Informationen
Die unbefugte Veröffentlichung von vertraulichen und geschützten Informationen und/oder von Handelsgeheimnissen kann dazu führen, dass wir unseren Wettbewerbsvorteil einbüßen, Die BETONhotline in Verlegenheit bringt und unsere Beziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern beschädigt. Aus diesen Gründen sind derartige Informationen mit Sorgfalt zu behandeln.
Nachstehend sind einige Beispiele derartiger Informationen aufgeführt:
- Vertriebsergebnisse insgesamt oder nach
- Betonsorten und
- Kundenlisten, aufgeschlüsselt
- personenbezogene Daten unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten.
- technische Daten unserer Systeme und
- unsere Geschäftsstrategien.
Mitarbeiter sollten sicherstellen, dass sie:
- vertrauliche Informationen nur für legitime Geschäftsprozesse nutzen und weitergeben.
- vertrauliche Informationen entsprechend kennzeichnen, um zu zeigen, wie sie gehandhabt, verteilt und vernichtet werden sollten.
- keine Passwörter weitergeben oder es anderen Personen einschließlich von Freunden und Angehörigen erlauben, unsere IT-Ressourcen zu nutzen.
- ohne entsprechende Autorisierung und angemessene Vertraulichkeitsvereinbarungen keine Infor-mationen an Drittparteien, einschließlich von Geschäftspartnern, weitergeben.
- keine vertraulichen Informationen an öffentlichen Orten diskutieren, wo andere mithören könnten, und keine vertraulichen Informationen, Computer, Mobiltelefone oder sonstigen elektronischen Geräte, auf denen vertrauliche Informationen gespeichert sind, irgendwo belassen, wo andere sie stehlen oder auf sie zugreifen könnten.
Diese Verpflichtungen bestehen über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der BETONhotline fort. Wenn Mitarbeiter die BETONhotline verlassen, dürfen vertrauliche Informationen der BETONhotline nicht weitergeben oder genutzt werden und es müssen alle Kopien von Materialien und alle Geräte, die vertrauliche Informationen der BETONhotline enthalten, zurückgeben werden.
Geistiges Eigentum
Der Begriff „geistiges Eigentum“ bezeichnet die Erfindungen, Ideen, Marken und originären Werke, die jemandem auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil verleihen könnten. Diese Dinge sind es, die wir meinen, wenn wir über zukunftsweisende Innovationen sprechen, und wir müssen sie vor unseren Wettbewerbern schützen. Jede unbefugte Offenlegung oder missbräuchliche Verwendung während oder nach Ihrer Beschäftigung bei der BETONhotline Handels GmbH könnte dem Unternehmen oder unseren Kunden schaden. Alle Mitarbeiter, die geistiges Eigentum erstellen, müssen die Richtlinien und Verfahren der BETONhotline Handels-GmbH zur Kennzeichnung und zum Schutz dieses geistigen Eigentums befolgen.
Auch Drittparteien vertrauen uns ihre vertraulichen und geschützten Informationen an, und es ist gleichermaßen wichtig, dass wir diese mit Sorgfalt behandeln. Vertrauliche Informationen von Drittparteien sollten nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bestimmungen einer gültigen Lizenz oder eines sonstigen gesetzlichen Nutzungsrechtes verwendet werden.
Falls Fragen oder Bedenken über die angemessene Nutzung geschützter Informationen oder geistigen Eigentums auftreten, besprechen Sie diese bitte mit der Geschäftsleitung.
Definitionen
Jeder von uns ist mit der Sorge für das Unternehmensvermögen betraut. Wir müssen dieses vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Verschwendung und unangemessener Verwendung schützen. Eine digitale Kommunikation unter Verwendung von Unternehmensanlagen oder vom Unternehmen verwalteten Hilfsmitteln ist möglicherweise nicht vertraulich.
Zum Unternehmensvermögen der BETONhotline gehören physisches Eigentum, Einrichtungen, Ausrüstung, Fahrzeuge, Lagerbestände und Betriebsstoffe sowie unternehmerische Chancen, Finanzressourcen, geistiges Eigentum, vertrauliche Informationen, Dateien, Dokumente, Informationssysteme und Daten.
Unsere Vermögenswerte dürfen ohne entsprechende Erlaubnis niemand anderem überlassen oder verkauft werden.
Wir verwenden nur zugelassene Software, Geräte und Verfahren.
E-Mails, unsere Informationssysteme und die darauf enthaltenen Daten gelten als Eigentum des Unternehmens. Sie sollten keine Erwartung der Wahrung Ihrer Privatsphäre hegen, wenn Sie Anlagen des Unternehmens nutzen. Die BETONhotline hat eine Verantwortung, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Anlagen des Unternehmens zu schützen.
Die begrenzte private Nutzung von Telefonen, Internet, E-Mail und Instant Messaging ist gestattet, solange sie nicht Ihre Tätigkeit oder den geschäftlichen Einsatz der Systeme beeinträchtigt oder gegen die Richtlinien der BETONhotline verstößt.
Die Geschäftsführer sind die einzigen Mitarbeiter, denen es gestattet ist, Dokumente zu unterzeichnen oder Befugnisse im Namen der BETONhotline Handels GmbH, auszuüben oder andere zu ermächtigen, dies zu tun. In Ihrem jeweiligen Geschäftsbereich sind die Zeichnungsbefugnis und die Befugnis zur Tätigung von Ausgaben ebenfalls beschränkt und bestimmten Funktionen oder Einzelpersonen zugeordnet. Diese Zuordnungen sind über Verfahrens- und Arbeitsanweisungen genau definiert. Das Eingehen von Verpflichtungen außerhalb dieser Prozesse, sei es durch Nebenabsprachen oder anderweitig, ist nicht gestattet.
Cyber-Sicherheit
Wir alle sind zunehmend von vernetzten Geräten (Laptops, Tablets, Mobiltelefonen) und Informationssystemen abhängig, um Geschäfte zu tätigen und miteinander zu kommunizieren. Jeder von uns muss sein Teil dazu beitragen, unsere Daten und Informationssysteme vor unbeabsichtigter und vorsätzlicher missbräuchlicher oder falscher Verwendung, Manipulationen, Deaktivierung oder unbefugtem Zugriff, zu schützen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie unsere auf den Schutz unserer Systeme, Anwendungen, Netzwerke und Vermögenswerte vor Angriffen, Beschädigung oder unbefugtem Zugriff ausgelegten Richtlinien und Verfahren befolgen.
Befolgen Sie den Grundsatz Nachdenken. Schützen. Sichern. Gemeinsam., wenn Sie die Informationssysteme des Unternehmens nutzen und auf Unternehmensdaten zugreifen.
Geben Sie nie Ihre Benutzernamen und Passwörter an andere weiter oder erlauben Sie es anderen, sie zu verwenden.
Seien Sie auf der Hut vor Phishing oder anderen Versuchen, sensible personenbezogene oder unternehmenseigene Informationen zu erlangen.
Öffnen Sie keine verdächtigen Links in E-Mails, selbst wenn Sie meinen, die Quelle zu kennen.
Äußerungen im Namen des Unternehmens
Die BETONhotline bemüht sich, der Öffentlichkeit klar verständliche und präzise Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies erfüllt wichtige rechtliche Anforderungen und stärkt den Ruf des
Unternehmens. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass nur die Geschäftsführer oder hierfür bestimmte Mitarbeiter sich öffentlich im Namen der BETONhotline äußern.
Erwecken Sie nie in einer Nachricht, die öffentlich werden könnte, den Eindruck, dass Sie für die BETONhotline sprechen, wenn Sie nicht ausdrücklich von einem Geschäftsführer ermächtigt wurden, dies zu tun.
Nutzung sozialer Medien
Wenn Sie eine Äußerung auf einer Social-Media-Plattform machen, tun Sie dies als Privatperson und sollten nicht den Anschein erwecken, für die BETONhotline zu sprechen oder zu handeln. Machen Sie sich immer bewusst, dass soziale Foren von Kunden, Kollegen und Regulierungsstellen überwacht werden. Denken Sie sorgfältig nach, bevor Sie in einer E-Mail oder einem Text auf „Senden“ klicken. Wenn Sie soziale Medien nutzen:
Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand. Hierzu gehört auch, Ideen und Meinungen auf respektvolle Weise zum Ausdruck zu bringen.
Stellen Sie klar, dass von Ihnen geäußerte Meinungen Ihre Meinungen sind und nicht die der BETONhotline, widerspiegeln.
Legen Sie keine vertraulichen Geschäftsinformationen über das Unternehmen, unsere Kunden oder unsere Geschäftspartner offen.
Erwecken Sie nicht den Anschein, dass Sie das Unternehmen vertreten, sofern Ihnen nicht die ausdrückliche Erlaubnis hierfür erteilt wurde.
Beteiligen Sie sich nicht an Gerüchten oder Spekulationen über Unternehmensangelegenheiten, an denen Sie beteiligt sind oder die Ihnen zur Kenntnis gebracht wurden.
Ein verantwortungsvolles Unternehmen zu sein, ist fest in der Kultur der BETONhotline verwurzelt, und zwar seit Jahrzehnten. Wir sind stolz darauf, einen Ruf als Investitionsstärkster Mittelständler 2023, zu haben.
Nachhaltigkeit ist für uns mehr als nur eine Phrase oder ein Slogan; sie spielt eine zentrale Rolle dabei, wer wir sind und was wir tun. Unsere Innovationen verbessern die Lebensqualität auf sinnvolle Weise. Um sicherzustellen, dass unsere Bemühen um Nachhaltigkeit mit unserem Bekenntnis zu Ethik und Integrität im Einklang stehen, denken Sie an Folgendes:
Tätigen Sie keine direkten oder indirekten Spenden im Namen des Unternehmens, wenn Sie nicht dazu befugt sind.
Falls Sie Freiwilligenarbeit zur Unterstützung karitativer Organisationen leisten, achten Sie darauf, dies als privater Bürger zu tun, sofern die Aktivität nicht vom Unternehmen autorisiert oder gesponsert wird.
Kunden, Geschäftspartner oder andere Mitarbeiter aufzufordern oder unter Druck zu setzen, ihre bevorzugten karitativen Einrichtungen oder Anliegen zu unterstützen, ist nicht zulässig.
Menschenrechte
Wir respektieren die Menschenrechte und die Würde aller.
Wir halten alle entsprechenden Gesetze zu fairen Beschäftigungspraktiken, zur Koalitionsfreiheit, zum Schutz der Privatsphäre, zu Kollektivverhandlungen, zur Einwanderung, Arbeitszeiten und Löhnen sowie alle Gesetze, die Zwangsarbeit, Fronarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung im Erwerbsleben und Menschenhandel verbieten, ein. Wir werden den Missbrauch der Menschenrechte in unserem Unternehmen oder unserer Lieferkette nicht tolerieren.
Jeder von uns kann Bemühungen zur Beseitigung von Verstößen gegen die Menschenrechte unterstützen:
Melden Sie jeden Verdacht oder Hinweis auf Verstöße gegen die Menschenrechte in unserem Unternehmen
Der Respekt für die Menschenrechte beginnt bei unserem täglichen Umgang miteinander, mit unseren Kunden und Geschäftspartner. Zum Respekt für die Menschenrechte gehört auch, Vielfalt und Inklusion zu fördern, Behinderungen Rechnung zu tragen und dabei mitzuwirken, die Rechte und die Würde jedes Einzelnen, mit dem wir Geschäfte tätigen, zu schützen.
Fairer Wettbewerb
Wir glauben an einen fairen, freien und offenen Wettbewerb. Wir gewinnen unsere Wettbewerbsvorteile durch die Qualität unserer Produkte und nicht durch unmoralische oder ungesetzliche Geschäftspraktiken.
Branchentreffen
Die Treffen von Branchen- und Handelsverbänden dienen legitimen und sinnvollen Zwecken. Jedoch sind diese Treffen auch mit Risiken verbunden, weil sie Wettbewerber zusammenführen, die Fragen von gemeinsamem Interesse diskutieren und dabei potenziell die Grenze des Zulässigen überschreiten können. Selbst Witze über unangemessene Themen wie Marketing- und Preisstrategien könnten fehlinterpretiert und gemeldet werden.
Falls das Gespräch auf irgendeine Art von wettbewerbsfeindlichem Verhalten kommt, sollten Sie sich weigern, das Thema zu diskutieren und das Gespräch umgehend verlassen.
Sie dürfen nie mit unseren Wettbewerbern über irgendeinen Aspekt unserer Preissetzung, Verkaufsmengen, Kunden oder Vertriebsgebiete sprechen oder ihnen diesbezügliche Signale geben. Dies gilt selbst für beiläufige Gespräche.
Diskutieren Sie keine Boykotte von Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern.
Verabreden Sie keine Abstimmung von Geboten mit einem Wettbewerber. Vereinbaren Sie nicht mit einem Kunden oder Wettbewerber, mit anderen Unternehmen keine Geschäfte zu tätigen.
Wenden Sie sich an die Geschäftsleitung, falls Sie Fragen oder Bedenken über Verstöße gegen Wettbewerbsgesetze haben.
Bekämpfung von Bestechung und Korruption
Arbeiten Sie immer ehrlich und integer. Bieten Sie nie irgendjemandem, einschließlich von Vertretern staatlicher Stellen, an, sie zu bestechen oder sich von ihnen bestechen zu lassen. Denken Sie außerdem daran, dass wir nicht nur für unser eigenes Handeln verantwortlich sind, sondern auch für die Handlungen Dritter, die die BETONhotline Handels-GmbH repräsentieren, einschließlich von Repräsentanten und Beratern.
Leisten oder akzeptieren Sie keine Bestechungen, und akzeptieren oder leisten Sie auch keine anderen Arten von unzulässigen Zahlungen.
Zahlen Sie keine Schmiergelder. Wenn ein Schmiergeld verlangt wird, melden Sie das Ersuchen der Geschäftsleitung.
Führen Sie präzise Bücher und Aufzeichnungen, damit Zahlungen ehrlich beschrieben und dokumentiert werden können.
Seien Sie sich unserer Standards bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung bewusst, wenn Sie Drittparteien auswählen, die in unserem Namen Leistungen erbringen. Seien Sie wachsam und überwachen Sie ihr Verhalten.
Machen Sie sich bewusst, dass es bereits einen Verstoß gegen unseren Kodex darstellen kann, wenn Sie eine Bestechung oder eine andere ungesetzliche Aktivität nicht melden.
Definitionen
Eine Bestechung ist alles von Wert, das gegeben wird, um das Verhalten einer Person im staatlichen oder privaten Sektor zu beeinflussen, um Aufträge oder einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.
Es muss sich bei einer Bestechung nicht um Bargeld handeln. Ein Geschenk, eine Gefälligkeit, selbst das Angebot eines Kredits oder Arbeitsplatzes könnte als Bestechung betrachtet werden. Machen Sie sich mit unseren Richtlinien vertraut und stellen Sie Fragen, was akzeptabel ist und was nicht.
Schmiergelder sind in der Regel kleine Zahlungen an untergeordnete Vertreter staatlicher Stellen, die dazu dienen sollen, den betreffenden Amtsträger dazu zu ermutigen, seinen Aufgaben nachzukommen.
Ein Vertreter einer staatlichen Stelle ist jeder, der in einer staatseigenen oder staatlich kontrollierten Organisation arbeitet oder als Vertreter einer derartigen Organisation tätig ist. Dies umfasst auch gewählte oder ernannte Vertreter kommunaler Verwaltungsorgane. Es umfasst weiterhin Vertreter der politischen Parteien und Kandidaten für politische Ämter sowie Beschäftigte staatlich kontrollierter Unternehmen.
Internationaler Handel
Wir bekennen uns zur Einhaltung der einschlägigen internationalen Handelsgesetze einschließlich der Import- und Exportkontrollbestimmungen und der Einhaltung von Sanktions- und Anti-Boykott-Gesetzen und Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Jeder von uns trägt eine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass wir die Handelsgesetze und -verordnungen in jedem Land einhalten, in dem wir Geschäfte tätigen.
Da die BETONhotline weiter expandiert, haben diejenigen von uns, die mit der Einfuhr von Waren befasst sind, eine Verpflichtung, die einschlägigen Verordnungen zu verstehen und einzuhalten. Dies umfasst Importgesetze, die auf ihren Geschäftsbereich Anwendung finden.
Importvorschriften
Importgesetze und -verordnungen regeln die Einfuhr von Waren. Diese Gesetze stellen sicher, dass nur einfuhrberechtigte Waren in das Einfuhrland gebracht werden und dass Zollabgaben und Steuern in korrekter Höhe abgeführt werden. Die beauftragten Mitarbeiter müssen präzise Informationen über die Ware/Fachbezeichnung, den wirtschaftlichen Wert und das Ursprungsland aller importierten Waren, aufbewahren.
Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche
Die BETONhotline hält alle Gesetze ein, die Geldwäsche oder die Finanzierung ungesetzlicher oder illegitimer Zwecke verbieten. „Geldwäsche“ ist der Prozess, mittels dessen Personen oder Gruppen versuchen, die Erlöse ungesetzlicher Aktivitäten zu verbergen oder die Quellen ihrer ungesetzlichen Gelder legitim aussehen zu lassen. Alle Mitarbeiter sollten sicherstellen, dass Sie Geschäfte mit reputierlichen Kunden tätigen und zwar für legitime Geschäftszwecke und mit legitimen Geldmitteln. Es ist wichtig, dass wir alle Gesetze und Verordnungen, die Geldwäsche verhindern sollen, kennen und einhalten. Dies bedeutet, dass wir Zahlungen für Waren und Dienstleistungen nur mittels genehmigter und dokumentierter Geschäftspraktiken leisten und empfangen dürfen, und dass wir wachsam sein und unseren gesunden Menschenverstand einsetzen müssen, wenn wir es mit ungewöhnlichen Kundentransaktionen zu tun haben.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Bei der BETONhotline Handels-GmbH streben wir danach, die einschlägigen Umweltgesetze, -verordnungen und -genehmigungsvorgaben zu erfüllen oder zu übertreffen, und wir nutzen umweltfreundliche Verfahren, um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.
Mitarbeiter, die direkt mit regulierten Materialien arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung, sicherzustellen, dass diese auf gesetzeskonforme, sichere und verantwortliche Weise verwendet, gelagert, transportiert und entsorgt werden. Alle Mitarbeiter sollten vorausschauend handeln und nach Möglichkeiten suchen, wie wir Abfall und Verschwendung verringern und Energie, Wasser und natürliche Rohstoffe effizienter einsetzen können.
Zusätzlich zur Einhaltung der Umweltauflagen bekennt sich die BETONhotline außerdem in allen Bereichen seiner Tätigkeit zur Nachhaltigkeit. Unser Bekenntnis zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit umfasst:
- kontinuierliche Verbesserungen bei der Umweltfreundlichkeit und Verringerung von Abfall und Verschwendung, von Wasser und Energieverbrauch,
- Verhinderung von Umweltverschmutzung,
- Einbindung umweltfreundlicher Verfahren in unsere Geschäftspraktiken, u. a. im Beschaffungswesen und bei
Produkterprobung, -fertigung
- Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt bei der Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, der Auswahl von Produktionsmaterialien
Schlusswort
Wir möchten Ihnen danken, dass Sie unseren aktualisierten Verhaltenskodex gelesen haben, Wir hoffen, dass er eine nützliche Ressource für Sie darstellt, die Sie verwenden können, wenn Sie Fragen haben oder vor schwierigen ethischen oder compliance relevanten Geschäftsentscheidungen stehen.
Denken Sie immer daran, dass alle innerhalb des Kodex erwähnten Ressourcen für Sie da sind, um Ihnen zu helfen.
Vielen Dank
i. O. gez. D. Zimmermann i.O. gez. S. Zimmermann

Diana Zimmermann
Kaufm. Geschäftsführerin

Steven Zimmermann
techn. Geschäftsführer

Meschenbach, den 20.11.2024
Verhaltenskodex Lieferanten
FB-Lieferanten-Verhaltenskodex-0041/01
BETONhotline Handels-GmbH
Einführung
Die BETONhotline Handels-GmbH mit ihren derzeit 7 Mischwerken und ab 2025 mit 8 Mischwerken, ist ein regionaler Anbieter von Transportbeton und Nebenleistungen im nordbayrischen und Südthüringer Raum.
Dank langjähriger Erfahrungen sind wir in der Lage, anspruchsvolle Baustellen im Ingenieur- und Industriebau als auch Tunnelbauwerke, zu beliefern.
Eine umfassende Sichtweise ermöglicht ein kontinuierliches und stabiles Wachstum für alle in den Prozess involvierten Parteien. Ebenso sieht die Geschäftsführung die Verpflichtung darin, die Wünsche des Kunden zu erfüllen und in qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Sie sieht sich als direkter Ansprechpartner in allen Kundenbelangen, um deren Forderungen gerecht zu werden.
Die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung von Ethik, Integrität und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken gegenüber dem Kunden, wird dieser Anspruch auch von den Lieferanten erwartet.
Das Nachhaltigkeitsleitbild der BETONhotline Handels-GmbH mit ihren Mischwerken spiegelt unser gemeinsames Ziel und unsere Grundwerte wider, indem wir betonen:“ Wir treiben Nachhaltigkeitsverbesserungen in allen unseren Wirkungsbereichen an und halten diese Aufrecht. Dies gilt sowohl für unsere Kunden als auch unsere Lieferkette, unseren Mischwerken, unseren Arbeitsplatz unseren Gemeinden und unserer Umwelt“ Wie der Leitgedanke hervorhebt, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für Verhalten, Ethik, Integrität und alle unsere Nachhaltigkeitswerte teilen.
Allgemein, muss jeder Lieferant alle für sein Geschäft geltenden Gesetze, Vorschriften und vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
Verhalten, Ethik und Integrität, Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
Korruption, Erpressung oder Unterschlagung, Unangemessener Vorteil
Korruption, Erpressung oder Unterschlagung
Unangemessener Vorteil
Kein Lieferant wird sich in irgendeiner Form an Korruption, Erpressung, Unterschlagung oder Geldwäsche beteiligen, Bestechungsgelder anbieten oder annehmen oder auf andere Weise einen ungerechtfertigten oder unangemessenen Vorteil bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit erzielen. Jeder Lieferant muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche einhalten. Darüber hinaus darf kein Lieferant Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere unzulässige Zahlungen oder unzulässige Geschenke an Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte der BETONhotline Handels-GmbH gewähren oder eine solche Bestechung oder Schmiergeldzahlung von BETONhotline Handels-GmbH oder einer anderen Partei verlangen. Jeder Lieferant muss die BETONhotline Handels-GmbH unverzüglich (!) jeden Umstand melden, in dem ein Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragter von der BETONhotline Handels-GmbH eine unzulässige Anfrage oder Forderung an einen solchen Lieferanten gestellt hat.
Buchhaltungsunterlagen
Die Buchhaltungsunterlagen jedes Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften geführt und vorgelegt werden, angemessen detailliert sein, Transaktionen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben genau und angemessen widerspiegeln und frei von falschen oder irreführenden Einträgen sein. Jeder Lieferant muss außerdem über robuste Prozesse verfügen, um Betrug zu verhindern und umgehend zu erkennen.
Unternehmensintegrität und fairer Wettbewerb
Jeder Lieferant ist dazu verpflichtet, seine Geschäfte in einer Weise zu führen, die mit einem fairen und lebhaften Wettbewerb vereinbar ist, und alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Kartellrecht, unlauteren Wettbewerb, unlautere/betrügerische Handelspraktiken und genaue und wahrheitsgemäße Werbung einzuhalten Diese Gesetze verbieten oder beschränken unter anderem Aktivitäten im Zusammenhang mit der Festsetzung, Koordinierung oder Kontrolle von Preisen und der Zuteilung oder Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Märkten.
Interessenkonflikte
Jeder Lieferant muss die BETONhotline Handels-GmbH unverzüglich jeden ihm bekanntwerdenden „Interessenkonflikt“ melden. Ein „Interessenkonflikt“ ist jeder Umstand, jede Transaktion oder jede Beziehung, die den Lieferanten direkt oder indirekt betrifft und in die privaten Interessen eines Mitarbeiters, Vertreters oder Beauftragten der BETONhotline Handels-GmbH in unzulässiger Weise eingreift oder in die Interessen der BETONhotline Handels-GmbH einzugreifen scheint.
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
Vertraulichkeit und Datenschutz
In Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die der Lieferant im Zusammenhang mit oder als Ergebnis eines Geschäfts von BETONhotline Handels-GmbH erhält oder auf die er Zugriff hat, muss der Lieferant diese vertraulichen Informationen schützen, diese vertraulichen Informationen nur im Rahmen des geltenden Vertrags verwenden (aber ungeachtet des Vorstehenden dürfen solche vertraulichen Informationen nicht in einer Weise verwendet werden, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen) und sicherstellen, dass die BETONhotline Handels-GmbH und die Datenschutzrechte des Einzelnen geschützt sind. Jeder Lieferant muss außerdem alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes einhalten.
Geistiges Eigentum
Jeder Lieferant muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf geistiges Eigentum einhalten und darf die geistigen Eigentumsrechte einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte der BETONhotline Handels-GmbH, seinen Kunden oder anderen Geschäftspartnern, nicht verletzen oder missachten. Jeder Lieferant wird nur Informationstechnologie, Software und ähnliche Rechte verwenden, die rechtmäßig erworben und lizenziert wurden, und rechtmäßige Methoden zum Sammeln von Wettbewerbsinformationen über Produkte und Dienstleistungen anwenden, die mit der BETONhotline Handels-GmbH konkurrieren.
Konfliktmineralien
Die BETONhotline Handels-GmbH bezieht zur Herstellung Ihrer Betone keine Rohstoffe/Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, die sie aus der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern kommen.
Geschäftskontinuität
Jeder Lieferant ist für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Geschäftskontinuitätspläne verantwortlich, um die kontinuierliche Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an die BETONhotline Handels-GmbH und die kontinuierliche Leistung der Geschäftstätigkeit des Lieferanten zur Unterstützung von der BETONhotline Handels-GmbH sicherzustellen.
Arbeit, Beschäftigung und Menschenrechte
Jeder Lieferant muss ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten (und sicherstellen, dass seine Lieferanten und Partner dafür sorgen), in dem alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Menschenrechten, Arbeitsrecht, Beschäftigung und Einwanderung vollständig eingehalten werden. Das heißt konkret:
Vergütung
Jeder Lieferant muss alle geltenden Lohn- und Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich der Regelungen hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und anderer Bestandteile der Vergütung, und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen.
Arbeitszeiten
Jeder Lieferant muss die Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften einhalten. Kein Lieferant wird von seinen Mitarbeitern verlangen, mehr als die nach geltendem Recht oder Vorschriften zulässigen Grenzwerte für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden zu leisten.
Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei
Kein Lieferant darf in seinem Betrieb oder seiner Lieferkette irgendeine Form von Zwangsarbeit oder Menschenhandel einsetzen. Es gilt die:
Charta der Europäischen Union - Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Menschenhandel ist verboten.
Jeder Lieferant muss alle anwendbaren Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten, die das Anwerben, Erleichtern oder jede andere Verwendung von Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel oder Sexhandel verbieten.
Kein Lieferant darf die Originalausweise eines Mitarbeiters einbehalten oder zurückhalten oder den Zugang zu solchen Dokumenten beschränken.
Niemand ist verpflichtet, Geldeinlagen zu leisten, um eine Anstellung beim Lieferanten zu erhalten.
Kinderarbeit
Kein Lieferant darf minderjährige Arbeitskräfte beschäftigen. Das Mindestalter für eine Vollzeitbeschäftigung muss höher sein als 16 Jahre oder das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung gemäß den geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften. Kein Lieferant darf Personen unter 18 Jahren für eine Position einstellen, in der gefährliche Arbeiten erforderlich sind.
Faire Behandlung
In Übereinstimmung mit den geltenden Beschäftigungs- und Arbeitsgesetzen behandelt jeder Lieferant seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt und bedroht keinen Mitarbeiter mit harter oder unmenschlicher Behandlung, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Züchtigung, psychischer oder körperlicher Nötigung oder verbalem Missbrauch.
Diskriminierung
Die BETONhotline setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein und wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Verpflichtung teilen. Die beschäftigungsbezogenen Entscheidungen jedes Lieferanten müssen auf berufsbezogenen Qualifikationen beruhen, ohne Rücksicht auf gesetzlich geschützte Merkmale (die je nach Rechtsordnung ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft, Religion, Geschlecht, Gender, Alter, Familienstand, Behinderung, Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck umfassen).
Vereinigungsfreiheit
Jeder Lieferant respektiert die in den geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegten Rechte der Mitarbeiter, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, sich vertreten zu lassen und Arbeitnehmervertretungen zu haben und an ihnen teilzunehmen.
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
Allgemeines
Jeder Lieferant muss alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze sowie -Vorschriften einhalten, einschließlich der Einholung und Einhaltung aller erforderlichen Umweltgenehmigungen, Lizenzen und Registrierungen.
Sicherheit am Arbeitsplatz und Notfallplanung
Wie oben erwähnt, muss jeder Lieferant seinen Mitarbeitern, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bieten. Jeder Lieferant muss außerdem über Verfahren zur Erkennung und Bewältigung potenzieller Risiken für Mitarbeiter verfügen, einschließlich geeigneter Notfallpläne, und muss den Mitarbeitern die gültigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen.
Schutz vor Umwelteinflüssen
Jeder Lieferant muss umweltbewusst handeln und angemessene Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Der Lieferant muss über Systeme verfügen, um die sichere Handhabung, Beförderung, Lagerung, das Recycling, die Wiederverwendung oder Bewirtschaftung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen zu gewährleisten und unbeabsichtigte Verschüttungen und Freisetzungen in die Umwelt zu verhindern und zu mindern.
Andere Themenbereiche
Staatliche Auftragsvergabe. Jeder Lieferant, der an staatlichen Auftragsvergaben oder der staatlichen Lieferkette beteiligt ist, muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Auftragswesen einhalten.
Managementsysteme, Einhaltung, Überwachung und Berichterstattung
Managementsystem
Jeder Lieferant sollte:
ein Managementsystem einrichten und aufrechterhalten, das angemessen gestaltet ist, um die Einhaltung dieses Kodex und der geltenden Gesetze zu gewährleisten und die darin identifizierten Risiken zu mindern sowie die kontinuierliche Verbesserung diesbezüglich zu erleichtern;
Engagement für die in diesem Kodex beschriebenen Konzepte demonstrieren, indem angemessene Ressourcen dafür bereitgestellt werden;
sicherstellen, dass die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze allen Mitarbeitern, Subunternehmern und Unterlieferanten, die an der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen für die BETONhotline Handels-GmbH beteiligt sind, angemessen kommuniziert werden;
mutmaßliche oder tatsächliche Verstöße gegen diesen Kodex oder geltende Gesetze oder Vorschriften mitteilen.
Interne Meldung von Verstößen
Verzicht auf Vergeltung. Jeder Lieferant muss eine Richtlinie haben, die rechtswidriges und unangemessenes Verhalten verbietet, ein Verfahren, das Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, Bedenken zu äußern, und ein Verfahren zur Untersuchung und Lösung von Vorfällen. Unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die Verstöße melden oder an Ermittlungen mitwirken, sind verboten.
Subunternehmer und Sublieferanten
Jeder Lieferant muss über ein Programm zur Durchführung zur Überwachung seiner eigenen Unterlieferanten und Unterauftragnehmer verfügen, die BETONhotline Handels-GmbH direkt oder indirekt Produkte oder Dienstleistungen (oder Komponenten davon) liefern, um sicherzustellen, dass diese Unterlieferanten und Unterauftragnehmer die Erwartungen erfüllen, die in diesem Kodex dargelegt sind. Kein Lieferant darf jemals einen Unterauftragnehmer oder Unterlieferanten mit Handlungen beauftragen (oder wissentlich einem Unterauftragnehmer oder Unterlieferanten die Durchführung von Handlungen gestatten), die durch diesen Kodex oder geltendes Recht verboten wären, wenn sie vom Lieferanten oder seinen Mitarbeitern durchgeführt würden.
Dokumentation der Konformität
Prüfungs- und Überwachungsrechte. Jeder Lieferant muss alle erforderlichen Unterlagen aufbewahren, um seine Einhaltung dieses Kodex nachzuweisen. Um festzustellen, ob ein Lieferant diesen Kodex einhält, behält sich BETONhotline Handels-GmbH das Recht vor, von jedem Lieferanten die Durchführung von Selbstbewertungen, die Offenlegung relevanter Unterlagen, die Teilnahme an und die Bereitstellung von Informationen für eine von BETONhotline Handels-GmbH beauftragte ESG-Einschätzungs-/Rating-Plattform oder die Durchführung einer angekündigten und unangekündigten Vor-Ort-Direktübertragung und/oder externe Audits oder Bewertungen der Einrichtungen, Aufzeichnungen und Betriebsabläufe des Lieferanten zu verlangen. Jeder Lieferant stellt BETONhotline Handels-GmbH oder seinen Vertretern auf Anfrage im Zusammenhang mit einem solchen Audit seine Mitarbeiter, Einrichtungen und Unterlagen zur Verfügung.
Folgen eines Verstoßes
BETONhotline Handels-GmbH behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, mit Lieferanten, die diesen Kodex nicht einhalten, keine Beziehung einzugehen oder eine bestehende Beziehung auszusetzen oder zu beenden.
Berichterstattung an die BETONhotline Handels-GmbH
Jeder Lieferant muss die BETONhotline Handels-GmbH unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einem bekannten oder vermuteten unangemessenen oder rechtswidrigen Verhalten von Mitarbeitern, Vertretern oder Beauftragten der BETONhotline Handels-GmbH unangemessenen oder rechtswidrigen Verhalten eines solchen Lieferanten, eines Subunternehmers oder Unterlieferanten oder einer anderen Person, die Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Unterstützung der gesetzlichen Einhaltung der BETONhotline Handels-GmbH
Auf Wunsch der BETONhotline Handels-GmbH muss jeder Lieferant sämtliche erforderlichen Informationen oder Materialien zur Verfügung stellen, die die Kunden benötigen, um alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Gez. Diana Zimmermann Gez. Steven Zimmermann

i. O. gez. Diana Zimmermann

i. O. gez. Steven Zimmermann

Meschenbach, den 11.04.2024
Klimaleitlinie
Die BETONhotline Handels‒GmbH erkennt die Verantwortung für den Klimaschutz an und verpflichtet sich, einen aktiven Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Unser Ziel ist es, nachhaltige Prozesse zu etablieren und eine kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung sicherzustellen.
Treibhausgasemissionen der CSC‒Anlagen 2023
Wasserrichtlinie
1. Ziel der Richtlinie
Diese Richtlinie definiert die Grundsätze und Maßnahmen, die die BETONhotline Handels-GmbH im Umgang mit der Ressource Wasser verfolgt. Das Hauptziel besteht darin, eine effiziente Nutzung sicherzustellen und die Umweltauswirkungen des abgeleiteten Wassers zu minimieren.
2. Grundsätze
Wasser bildet die fundamentale Grundlage des Lebens, und der globale Wasserbedarf steigt kontinuierlich. Daher streben wir an, die Auswirkungen unseres Handelns zu minimieren. Wasser ist unerlässlich für die Herstellung unserer Baustoffe, und der verantwortungsvolle Umgang mit dieser wertvollen Ressource ist ein zentrales Prinzip der BETONhotline Handels-GmbH.
Die Bedeutung des Wassermanagements wächst insbesondere angesichts steigender Energiekosten und anhaltender Hitzewellen während der Sommermonate. Wasser spielt zudem eine entscheidende Rolle im Kontext des Klimawandels und wird als schützenswertes Gut betrachtet.
Die BETONhotline Handels-GmbH ist sich der besonderen Bedeutung des Wasserschutzes bewusst.
3. Maßnahmen und Umsetzung
Die BETONhotline Handels-GmbH überwacht kontinuierlich ihren Wasserverbrauch. Dank unserer modernen Produktionsanlagen können wir den Wasserverbrauch niedrig halten. Optimierungsmöglichkeiten werden umgehend umgesetzt. Durch unser aktives Monitoring können Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Wir sind motiviert, unseren Wasserverbrauch zu optimieren, zu minimieren und Abwasser zu reduzieren. Der größte Teil unseres Wasserverbrauchs resultiert aus der Produktion unserer Baustoffe, wobei der Gesamtwasserverbrauch von den Produktionsmengen und dem Standort abhängt. Dennoch gehen wir verantwortungsvoll und nachhaltig mit der Ressource Wasser um.
Durch wassersparende Verhaltensweisen und gut geschulte Mitarbeiter sind wir in der Lage, lediglich die unbedingt erforderliche Menge an Wasser zu verbrauchen.
3.1 Transportbetonanlagen
Für die Herstellung von Transportbeton benötigen wir täglich Wasser für die Produktion, zur Reinigung und zu Sanitärzwecken. Bei der Betonproduktion nutzen wir Trink-, Brunnen- und Prozesswasser. Je nach Standort, Verfügbarkeit und betontechnologischen Anforderungen erfolgt der Einsatz. Unsere Betonrezepturen sind hinsichtlich des Wassergehalts optimiert.
Reinigungs- und Prozesswasser sammeln wir in speziellen Absetzbecken. Wir betreiben an jedem Transportbetonstandort eine Betonrecyclinganlage und Absetzbecken. Dabei trennen wir feste und flüssige Bestandteile. Nach dem Absetzen der festen Bestandteile im Prozesswasser, führen wir dieses wieder der Produktion zu. Das setzt eine engmaschige Kontrolle und Dokumentation voraus.
Wir produzieren auch hier kein Abwasser mit Ausnahme von Sanitärwasser.
Das entnommene Wasser stammt nicht aus Gebieten mit Wasserknappheit, dies gilt für alle Standorte der BETONhotline Handels-GmbH.
Wasserziel
Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Gesamtwasserverbrauch bis 2027 um 5 % im Vergleich zum Bezugsjahr 2024 zu reduzieren. Wir werden den Nutzungsgrad von Oberflächenwasser zur Produktion auf versiegelten Flächen unserer Produktionsanlagen erhöhen. Zudem planen wir weitere Schulungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Wasser zu fördern.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft und wird jährlich auf ihre Aktualität und Relevanz überprüft. Alle Abteilungen der BETONhotline Handels-GmbH sind verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und zur Förderung des lokalen Gemeinwesens beizutragen.
Diese Richtlinie stellt sicher, dass das Unternehmen seiner Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser nachkommt.
Wir verweisen auf die detaillierten Ausführungen in den Verhaltensregeln sowie im Corporate Compliance unserer Unternehmensgruppe.

Rödental, 01.01.2025
Geschäftsleitung der BETONhotline Handels-GmbH
Nachhaltigkeitsberichte
Unsere Nachhaltigkeitsberichte stehen Ihnen in Kürze hier zur Verfügung.
Copyright © 2025 BETONhotline
Kontakt
Telefon: 09563 / 72 34 10
Telefax: 09563 / 72 34 22
E‒Mail: info@betonhotline.de
Betonhotline
Industriepark 1
96472 Rödental
Hotline: 0800 / 234 8 234